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  • AutorenbildAntje Bek

Waldorfpädagogik – Eine Pädagogik der Liebe/Teil 2

Ein Plädoyer für "Homeschooling" statt Distanzunterricht -


Im ersten Teil der kleinen Beitragsreihe wurde versucht aufzuzeigen, wie sich die Fähigkeit zu lieben, die in jedem Menschen vorhanden ist, beim Menschenkind entwickelt und die Liebefähigkeit des Kindes erst das Lernen, d.h. Entwicklung ermöglicht! Zunächst ist es die Liebe zu ALLEM, sie offenbart sich in der Nachahmungfähigkeit des kleinen Kindes, das innerhalb kürzester Zeit so viel lernt, wie wohl nie wieder in seinem Leben. Diese Liebe wird verwandelt in die Liebe zu einem (oder mehreren) Erwachsenen, für den das Kind nun lernen will. Die Hingabe an diesen Menschen ermöglicht ihm, sich mit der Welt auf bewusstere Weise verbinden zu können.


Für die Heranwachsenden wird die Liebe nun persönlicher. Sie bezieht sich auf die Gleichaltrigen, die eine neue und wichtige Bedeutung im Leben des Jugendlichen gewinnen. Die Begegnung und der Umgang mit ihnen eröffnet neue Möglichkeiten des sozialen Lernens und Lebens, die bewusst gesucht werden. Dieser sich neugestaltende Begegnungsraum führt zu den Höhen und Tiefen des Lebens und trägt wesentlich zur Entwicklung der Persönlichkeit bei. Aus Liebe zu einem Menschen - zumal einem Erwachsenen - zu lernen, wird nun berechtigterweise abgelehnt, anders wäre auch keine Freiheit zu erringen. Wesentlich wird jetzt, dass Jugendliche Menschen begegnen, die ihnen die Liebe zu einer Sache, einem Thema, einer Tätigkeit etc. vermitteln können. Auch wenn Oberstufenschüler durchaus einen Blick für menschliche Qualitäten haben, so können sie doch von offensichtlichen „Schwächen“ absehen, wenn derjenige in ihnen Begeisterung für ein Fach oder ein Thema wecken kann. Eine gute Beziehung zwischen Lehrer und Schüler bleibt dennoch weiterhin entscheidend für eine gesunde Entwicklung: Es gab in der ersten Waldorfschule in Stuttgart Probleme (Rauchen, Alkohol) mit Oberstufenschülern, die dazu führten, dass die Lehrer einige Schüler von der Schule verwiesen. Rudolf Steiner reagierte darauf sehr zornig; er machte die Lehrer selbst für die Schwierigkeiten verantwortlich, sie hätten sich zu wenig für ihre Schüler interessiert und die Beziehung zu ihnen vernachlässigt.


Es wurde versucht deutlich zu machen, dass Waldorfpädagogik eine Pädagogik ist, die sich am Menschenwesen orientiert und die Bedingungen für eine gesunde Entwicklung berücksichtigt. Die reale Begegnung zwischen Menschen ist dabei das Entscheidende, deshalb könnte man Waldorfpädagogik auch als Beziehungspädagogik verstehen.


Momentan sind wir allerdings in der sehr schmerzlichen Lage, dass die Beziehungen, die bisher (schulisches) Lernen ermöglicht haben, zwangsweise unterbrochen wurden. Sicherlich können sie innerlich weiter bestehen und dadurch auch weiterhin eine gewisse Tragfähigkeit haben, sie benötigen aber letztlich doch die „analoge“ Begegnung, wenn sie zur Entwicklung des Kindes beitragen sollen. Ein Schulkind kann eine gewisse Zeit von seinen Eltern getrennt an einem anderen Ort, mit anderen lieben Menschen verbringen und „Videotelefonate“ können ihm in gewissem Rahmen bei Heimweh oder Sehnsucht nach den Eltern helfen, dennoch kann diese Art der Kommunikation das gelebte Zusammensein mit den Eltern nicht ersetzen. Und nicht nur Kindern geht es so, auch Heranwachsenden und Erwachsenen; dafür wird sicherlich jeder für sich Beispiele in seinem Leben finden. Es ist sehr platt, aber wahr: Menschen brauchen Menschen – und zwar ganz real, nicht (nur) im digitalen Raum. Sonst verkümmern sie.


Welche Menschen sind es denn aber aktuell, die um die Kinder und Jugendlichen herum sind? Die Eltern (und ggf. Geschwister). Sie sind es, die nun in direkter Beziehung zum Kind stehen, die von ihm direkte und tägliche Wahrnehmungen haben, die seine Entwicklung und sein Lernen miter-leben. Den Lehrern ist diese Möglichkeit derzeit genommen, das sollte man sich einfach klar machen. Sie er-leben nicht, wie ihre Aufgaben, ihr Unterricht auf das Kind wirkt – und auch auf das Familienleben. Sie können sich bestenfalls davon berichten lassen. Manche Lehrer bitten die Kinder einmal pro Woche in die Schule, wo sie ihre Aufgaben abholen können, so findet einmal pro Woche reale Begegnung statt.


Ich weiß, dass ich mit meinen folgenden Ausführungen sicherlich so manchem wirklich bemühten Lehrer auf die „Füße treten“ mag. Es soll damit nicht in Abrede gestellt werden, dass es sowohl bei Eltern wie bei Kindern durchaus ankommt, ob und wie viel Mühe und Liebe der Lehrer auf seinen Distanzunterricht verwendet, auch das hat eine Wirkung. Dazu hier ein schöner Beitrag einer Mutter!


Ich möchte aber dazu ermuntern den Distanzunterricht in tatsächliches Homeschooling zu verwandeln. Homeschooling bedeutet eben, dass diejenigen, die das Kind direkt wahrnehmen, auch entscheiden, was und wie sie mit dem Kind arbeiten/lernen. Auch wenn ein gewisser Rhythmus für das Lernen hilfreich sein kann, muss es nicht nur am Küchentisch, zu fest gelegten Zeiten, mit einem festgelegten Programm stattfinden. Vielleicht passt einmal eine Rechenaufgabe im Laufe des Tages dazwischen, das Kind lernt von sich aus Lesen oder man singt ein Lied, liest etwas aus dem Erzählstoff selbst vor, das Kind malt oder zeichnet von sich aus, etc. Man könnte einfach mal beobachten, was das Kind den Tag über sowieso schon lernt und übt. Manchmal kann es auch hilfreich sein, wenn es gerade nicht die Eltern sind, die mit dem Kind lernen, sondern ein anderer Mensch, der das gerne übernehmen möchte. Die Aufgaben, die die Lehrer geben, können durchaus Anregungen sein, um dann zu schauen, was man und möglichst auch wie man mit dem Kind lernen kann. Es sollte aber die Freiheit bestehen, Dinge wegzulassen oder anderes zu machen. Es wäre schön, wenn es darüber zu einem Austausch zwischen LeherInnen und Eltern kommt.


Es gilt aufmerksam zu beobachten, was die Kinder durch Online-Unterricht tatsächlich lernen, was sie vielleicht nebenbei sonst noch am Bildschirm tun und inwiefern ihnen die Bildschirmzeiten gut tun. Je älter die Schüler werden, umso mehr wird echter Lernzuwachs i.S. einer Entwicklungsförderung davon abhängen, inwiefern sie selbständig zu erledigende Aufgaben bekommen, die echtes Interesse wecken. Vielleicht gibt es aber auch gerade etwas in ihrem Leben, was sie besonders interessiert. Dann sollten sie die Möglichkeit haben, diese Interessen zu verfolgen. Vielleicht gibt es auch Menschen in ihrer Umgebung, die besonders interessant sind oder besondere Fähigkeiten haben, die könnten besucht werden. Die Zeit – wo möglich - für Praktika nutzen! Zudem wird es wichtig sein ihnen Begegnungsräume mit Gleichaltrigen zu schaffen, Jugendliche sind existentiell darauf angewiesen, sie wollen und sollen sich gerade von den Eltern/Erwachsenen emanzipieren! Als Ersatz suchen sie dafür das „Leben“ in sozialen Netzwerken, das letztlich jedoch der Seele keine Nahrung gibt. Um reale Begegnungen zu ermöglichen, kann es sehr hilfreich sein, die jeweils gültige Coronaschutzverordnung genau zu kennen. In NRW gelten die Kontaktbeschränkungen nicht für den Wohnraum![i] Wenn keine Party gefeiert wird, dürfen sich Jugendliche in unbegrenzter Zahl dort treffen. Diese Regelung ist allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden.


Ich plädiere hiermit dafür, Kindern und Jugendlichen auch in diesen Zeiten so umfangreich wie möglich Lernen mit und von „realen“ Menschen zu ermöglichen. In dieser Hinsicht sind sie nun momentan ganz auf ihre Eltern angewiesen, den Lehrern sind die Hände durch die Maßnahmen weitestgehend gebunden… Vor allem Gespräche zwischen Eltern und LehrerInnen könnten sicherlich helfen aus dieser Situation das Bestmögliche für die Kinder und Jugendlichen zu machen!



[i] Anmerkung zu den Kontaktbeschränkungen im Wohnraum: Coronaschutzverordnung NRW, Fassung gültig ab 25. Januar: § 2 Kontaktbeschränkung, Mindestabstand (1) Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt. (1a) Ansammlungen und ein Zusammentreffen von Personen sind im öffentlichen Raum nur zulässig, wenn nach den nachfolgenden Regelungen der Mindestabstand unterschritten werden darf oder wenn die Ansammlung oder das Zusammentreffen nach anderen Vorschriften dieser Verordnung unter Wahrung des Mindestabstands ausdrücklich zulässig ist. (1b) Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist oder die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist. Was öffentlicher Raum ist, wird in der Coronaschutzverordnung NRW folgendermaßen definiert: § 1 Allgemeine Grundsätze: (5) Öffentlicher Raum im Sinne dieser Verordnung sind alle Bereiche mit Ausnahme des nach Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs. Die Ausnahme, also Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes beinhaltet folgendes: (1) Die Wohnung ist unverletzlich. Das bedeutet, dass in NRW in der Wohnung die Kontaktbeschränkungen, Mindestabstand etc. nicht gelten! Quellen: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-01-21_coronaschvo_ab_25.01.2021_lesefassung.pdf

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